Allgemeine Geschäftsbedingungen
PDA Group GmbH (Version 2020/11)
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle unsere Leistungen und Lieferungen. Abweichungen hievon sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben.
2. Angebot
2.1. Unsere Angebote gelten freibleibend.
2.2. Die in Angeboten, Prospekten und dergleichen enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn sie von uns in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt werden.
2.3. Allfällige für die Ausführung eines Auftrages notwendige, von Behörden oder Dritten zu erteilende Genehmigungen sind vom Vertragspartner zu erwirken, der uns diesbezüglich zu informieren und allenfalls schad- und klaglos zu halten hat. Wir sind nicht verpflichtet, mit unseren Leistungen zu beginnen, bevor diese Genehmigungen rechtswirksam erteilt wurden.
2.4. Der angemessene Aufwand für unsere auf Wunsch des Vertragspartners angefertigte Konzepte, Kostenvoranschläge, Entwürfe oder Muster ist uns über unser Verlangen auch dann zu ersetzen, wenn der in Aussicht genommene Auftrag nicht erteilt wird.
3. Vertragsabschluss – Kündigung
Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir eine schriftliche Auftragsbestätigung versendet haben oder die Leistung tatsächlich erbracht haben. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung, dies gilt auch für das Abgehen von dieser Formerfordernis. Auch Telefax und E-Mail genügen dem Schriftlichkeitsgebot.
4. Preise
4.1. Angebote erlangen Verbindlichkeit, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Über dessen Leistungsumfang hinausgehende Lieferungen oder Leistungen können von uns gesondert in Rechnung gestellt werden.
4.2. Die Preise fußen auf den Kosten zum Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe. Wir sind berechtigt, die Preise anzupassen, wenn die Bestellung von einem Gesamtangebot abweicht oder, wenn die Kosten sich bis zum Zeitpunkt der Leistung oder Lieferung wesentlich geändert haben.
4.3. Wir sind insbesondere berechtigt, Mehrkosten wegen einer von uns nicht verschuldeten Verzögerung bei der Klärung der technischen, inhaltlichen oder rechtlichen Voraussetzungen für die Leistung oder Lieferung oder infolge vom Vertragspartner gewünschter Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeit, in Rechnung zu stellen.
5. Leistung / Lieferung
5.1. Die Leistungsfrist ist in die Auftragsbestätigung aufzunehmen. Sie beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
- Datum der Auftragsbestätigung;
- Datum der Klärung aller technischen, rechtlichen und inhaltlichen Voraussetzungen durch den Vertragspartner;
- Datum, an dem wir die vor Ausführung von Arbeiten bedungene Anzahlung erhalten, oder an dem ein zu erstellendes Akkreditiv eröffnet wurde.
5.2. In Fällen höherer Gewalt oder dem Unbrauchbarwerden eines großen oder wichtigen Leistungs- / Arbeitsstückes bei uns oder einem unserer Vertragspartner, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, sind wir berechtigt, die Leistungsfrist angemessen zu verlängern, ohne in Verzug zu geraten.
6. Zahlung
6.1. Soferne keine besonderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart sind alle Zahlungen binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum abzugsfrei (wie z.B. Bankspesen, Skonto oder Ähnliches) zu zahlen. Zahlungen für die Teilnahme an Veranstaltungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum und spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung nachweislich zu leisten. Aufrechnung mit nicht ausdrücklich schriftlich anerkannten oder gerichtlich zuerkannten Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Für den Fall des Verzuges gelten unternehmerische Zinsen (§ 456 UGB, 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz angeführt) als vereinbart. Des Weiteren hat der Vertragspartner alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten wie Mahnspesen, Inkassokosten, Anwaltskosten, Gerichtskosten und ähnliches zu ersetzen.
6.2. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder anderen Ansprüchen, welcher Art auch immer, zurückzuhalten.
6.3. Ist der Vertragspartner mit seiner Zahlung oder sonstigen Leistungen, insbesondere im Sinne des Punktes 2.3. in Verzug, so können wir die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung oder sonstigen Leistungen aufschieben oder eine angemessene Verlängerung der Leistungsfrist in Anspruch nehmen, dies vorbehaltlich des Rechts auf vorzeitige Vertragsauflösung.
6.4. Bis zur vollständigen Tilgung aller unserer Forderungen aus allen gegenseitigen Rechtsgeschäften mit dem Vertragspartner bleibt gelieferte Ware unser Eigentum. Der Vertragspartner hat den Kennzeichnungspflichten und sonstigen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Vertragspartner gehalten, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen.
6.5. Uns bezahlte und bei uns nicht abgerufene Leistungen verjähren innerhalb von 3 Jahren nach Zahlungserhalt.
7. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
8. Schadenersatz
Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes vorgesehen wurde, bleibt unsere Haftung in allen Fällen auf jene Schäden beschränkt, die am Gegenstand unserer Leistung entstanden sind. Jeder darüber hinausgehende Schadenersatz, insbesondere für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soferne uns nicht grobes Verschulden oder Vorsatz vorzuwerfen ist. Ausdrücklich festgehalten wird, dass wir nicht als Unternehmensberater tätig sind, sondern im Rahmen von Veranstaltungen nur Mitarbeiter generell coachen und trainieren, sodass wir auf die Umsetzung dieser generellen Lehrziele im konkreten Unternehmen keinen Einfluss haben und daher für diese Maßnahmen auch keinerlei Haftung im Sinne von unternehmensberatenden Maßnahmen übernehmen.
9. Verzugsfolgen und Rücktritt
9.1. Sofern wir durch grobes Verschulden trotz Nachfristsetzung in Verzug geraten sollten, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.
9.2. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:
- wenn die Ausführung der Leistung der Beginn oder die Fortsetzung der Leistung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Nachfristsetzung weiter verzögert wird,
- wenn sich der Vertragspartner bei Bedenken über seine Bonität weigert, auf unser Verlangen Vorauszahlung zu leisten oder vor Leistung eine taugliche Sicherheit zu erbringen,
- wenn die Verlängerung der Leistungsfrist wegen der im Punkt 5.2. genannten Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der Leistungsfrist, mindestens jedoch 6 Monate beträgt.
- über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, ein Antrag auf Eröffnung eines solchen mangels Masse abgewiesen wird oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens vorliegen.
- wenn der Vertragspartner wesentliche Vertragsbestimmungen verletzt.
- wenn der Vertragspartner aus welchen Gründen auch immer – verschuldet oder unverschuldet – nicht mehr in der Lage ist, diesen Vertrag zu erfüllen.
9.3. Im Falle des Punktes 9.2. ist auch ein Teilrücktritt zulässig.
9.4. Unbeschadet unserer Schadenersatzansprüche haben wir im Falle des Rücktrittes Anspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Lieferungen oder Leistungen, sowie der im Hinblick auf den Vertrag erbrachten Vorbereitungshandlungen, auch wenn der Vertrag hiedurch nur teilweise erfüllt wurde. Auch wenn keine Leistung erfolgt ist, haben wir diesfalls Anspruch auf Ersatz der Kosten, die zu ihrer Vorbereitung getätigt wurden.
10. Rechte an Arbeitsergebnissen
10.1. Sämtliche Rechte, wie z.B. das Recht auf Umgestaltung, Weiterbearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Veröffentlichung, Speicherung und alle anderen Nutzungen an den von uns in Wahrnehmung unserer vertraglichen Aufgaben oder nach den Anweisungen des Vertragspartners geschaffenen Arbeitsergebnissen, stehen ausschließlich uns zu. Wir sind zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse an den Arbeitsergebnissen berechtigt, soweit dem Auftraggeber keine Werknutzungsbewilligung im Sinn des Punktes 10.3. zukommt.
10.2. Die gleichen Rechte stehen uns zu, sofern es sich um Arbeitsergebnisse handelt, die auf unseren Erfahrungen beruhen.
10.3. Dem Vertragspartner wird die Verwendung dieser Rechte nur in dem zur Vertragserfüllung unbedingt notwendigem Umfang bewilligt und dürfen diese insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
11. Geheimhaltung
11.1. Der Vertragspartner wird alle unsere ihm im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung zugänglich gemachten Daten und Informationen wie z.B. vertrauliche Informationen und Betriebsgeheimnisse wie etwa Ausbildungs- und Arbeitsmethoden, Softwareentwicklung und -einsatz, Projektplanung und -durchführung, Vertrags- und Verhandlungsinhalte und -ergebnisse, individuell vereinbarte Preise und interne Preislisten, Kalkulationen und Kalkulationsrichtlinien, Gehälter, Kundenlisten, interne Informationen zur Kundenakquisition, sowie Mitarbeiterskills streng vertraulich behandeln und sie ohne unsere vorherige ausdrückliche Genehmigung weder ganz noch teilweise zugänglich machen. Er wird die ihm von uns zugänglich gemachten Informationen ausschließlich im Zuge der Geschäftsbeziehung im nötigen Umfang verwenden und diese weder für eigene noch für fremde Zwecke verwerten. Es dürfen diese Daten und Informationen ausschließlich nur jenen Mitarbeitern des Auftraggebers zugänglich gemacht werden, die mit obig genanntem Thema intern betraut sind oder werden.
11.2. Der Auftraggeber anerkennt, dass sämtliche Rechte an allen ihm von uns zugänglich gemachten Informationen bei uns verbleiben.
11.3. Den vorstehenden Geheimhaltungspflichten unterliegen ebenfalls die zwischen den Parteien erörterten Gesprächsinhalte.
11.4. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Verpflichtung dieser Vereinbarung auch seinen Mitarbeitern und allenfalls Beauftragten zu überbinden und übernimmt die volle Haftung dafür, dass die Geheimhaltungsverpflichtung durch diese eingehalten wird.
11.5. Die vorstehende Geheimhaltungspflicht entfällt für Daten, Informationen, Gesprächsinhalte und Tatsachen, die nachweislich
- zum Zeitpunkt der Mitteilung dem Vertragspartner bereits öffentlich bekannt waren oder danach ohne Verletzung der vorliegenden Verpflichtung öffentlich bekannt werden, oder
- dem Vertragspartner von Dritten nicht uns zurechnenden Personen rechtmäßig mitgeteilt werden, oder
- dem Vertragspartner vor Offenlegung durch uns nachweislich bereits bekannt waren,
oder
- vom Vertragspartner unabhängig von den durch uns mitgeteilten Informationen erarbeitet wurden.
Vorstehende Geheimhaltungspflicht besteht nicht gegenüber Gerichten und Verwaltungsbehörden in Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
11.6. Von uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung ausgehändigte Unterlagen sowie allfällige Gesprächsaufzeichnungen, sonstige Notizen oder Materialien sind in welcher Form auch immer, sicher und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren und müssen über unsere Nachfrage unverzüglich vollständig zurückgegeben und/oder auf unseren Wunsch nachweislich zerstört werden.
11.7. Im Falle des Zuwiderhandelns gegen die Pflichten dieser Geheimhaltungserklärung hat der Vertragspartner eine Vertragsstrafe in der Höhe von € 30.000,00 pro Anlassfall an uns zu bezahlen. Das richterliche Mäßigungsrecht ist ausgeschlossen. Wir behalten uns vor, einen das Pönale übersteigenden Schaden geltend zu machen. Der geltend gemachte Betrag ist binnen zweier Wochen nach Einforderung fällig.
11.8. Auch Rechte Dritter, welcher Art auch immer, sind zu wahren. Sollten wir durch Verletzung von Rechten Dritter durch den Vertragspartner in Anspruch genommen werden, so hat der Vertragspartner uns schad- und klaglos zu halten. Wir verpflichten uns in einem gegen uns angestrengten Rechtsstreit dem Vertragspartner den Streit zu verkünden. Tritt der Vertragspartner dem Verfahren nicht als Streitgenosse auf unserer Seite bei, sind wir berechtigt, den Klagsanspruch anzuerkennen.
11.9. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
12. Gerichtsstand / anzuwendendes Recht
Erfüllungsort ist unser Firmensitz in Innsbruck. Zuständig für alle Streitigkeiten aus dem Auftragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht unseres Geschäftssitzes in Innsbruck. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht ohne Weiterverweisungsnormen in andere Rechtsordnungen.
13. Abänderung der AGB`s
Wir behalten uns vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern. Änderungen gelten für alle künftigen Rechtsgeschäfte.
14. AGB des Auftraggebers/Nebenabreden
Außer im Fall ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung unterwerfen wir uns nicht den AGB`s des Vertragspartner. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.
15. Subunternehmer
Wir sind zur Erfüllung unserer Leistungen auch zur Inanspruchnahme von Subunternehmern berechtigt.
16. Geheimhaltung Lehrveranstaltungen
Das Lehr- und Unterrichtsmaterial sowie die Inhalte der Lehrveranstaltungen und bereitgestellte Fragekataloge zur Beurteilung von Ist-Zuständen sind geistiges Eigentum der PDA Group GmbH oder eines benannten Vertragspartners der PDA Group GmbH und unterliegen sohin den nationalen und internationalen Bestimmungen zum Schutz geistigen Eigentums. Jede entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe, Übernahme oder Vervielfältigung, in welcher Form auch immer, ist sohin unzulässig und werden für den Fall des Zuwiderhandelns rechtliche Schritte, wie die Einbringung einer einstweiligen Verfügung, die Einbringung einer Unterlassungsklage und ähnliche Maßnahmen ausdrücklich vorbehalten. So dürfen z. B. Mikrolearnings, E-Books und Whitepapers, Arbeitsmappen, sonstige Unterlagen u. Ä. nicht fotomechanisch, elektronisch oder in sonstiger Form aufgezeichnet, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
17. Datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung
Der Vertragspartner stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich E-Mail, Adresse, SAP S-User ID, Vorname, Nachname, Telefonnummer, Unternehmensname und –anschrift sowie Buchhaltungskontakt, die wir im Zuge von Registrierungen zu Lehrveranstaltungen oder im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung erhalten, intern verarbeitet werden und zum Zweck der Zusendung von Marketinginformationen über die Tätigkeiten der PDAgroup, wie zB weitere Lehrveranstaltungen, zur Abrechnung bei lizenzierten Lehrveranstaltungen an den Lizenzgeber oder bei Veranstaltungen, die wir für Dritte organisieren zum Zweck des Nachweises der Teilnahme an den Auftraggeber übermittelt bzw verarbeitet werden. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
Es gilt zusätzlich das Privacy Statement, welches auf der Webpage der PDAgroup https://www.pdagroup.net/de/datenschutzerklaerung eingesehen werden kann.
Die Vertragspartner, welche an Lehrveranstaltungen teilnehmen, die für oder von SAP SE oder eines ihrer verbundenen Unternehmen organisiert und/oder durchgeführt werden, nehmen zur Kenntnis und stimmen zu, dass
17.1. Ihre persönlichen Daten, nämlich Name, Geburtsdatum, Adresse sowie Kontaktdaten zwecks Nachweis, dass sie die Lehrveranstaltungen besucht haben, aufbewahrt und an den Auftraggeber übermittelt werden.
17.2. Datenmaterial dieser Lehrveranstaltungen zu methodischen Zwecken, zur Verbesserung der Lehrinhalte, der statistischen Auswertung und zur Evaluierung des Lernerfolges der Teilnehmer verwendet wird.
17.3. die Namen des Vertragspartners und seine Kontaktdaten von SAP SE, deren Subunternehmer oder Anbieter von Lehrveranstaltungen zum Zwecke der Überprüfung der Anwesenheit bei der Lehrveranstaltung verwendet wird bzw. dazu, dass im Anhang an eine solche Lehrveranstaltung eine Teilnahmeliste von SAP SE, deren Subunternehmern oder von Anbietern der Lehrveranstaltungen übermittelt werden können, wobei die maßgeblichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten sind.
17.4. die PDAgroup keinen Einfluss auf die Verarbeitung der Daten bei SAP SE oder einem anderen Lizenzgeber hat und vom Vertragspartner in diesem Zusammenhang schad- und klaglos gehalten wird. Anfragen und Auskünfte über die Verarbeitung der Daten sind direkt an SAP SE bzw den Lizenzgeber des Trainings zu richten.
18. Bildnisschutz
Die Vertragspartner, die Teilnehmer an Lehrveranstaltungen sind, nehmen zur Kenntnis und stimmen zu, dass bei den Veranstaltungen fotografiert und gefilmt wird und diese Erzeugnisse zu Werbezwecken für die PDAgroup, SAP SE, deren Subunternehmer oder Anbieter der Lehrveranstaltung, sowie zur Veröffentlichung auf der Website der PDAgroup verwendet werden dürfen.
19. Konsumentenschutzrechtliche Bestimmungen
Nachfolgende Bestimmungen sind für Verträge mit Konsumenten (Verbrauchergeschäfte) nicht anzuwenden.
19.1. Die Schriftformgebote in Punkt 1, 3, 4.1 , 6.1. und 21.
19.2. Die Punkte 2.1, 2.2., 4.2, 4.3, 5.2, 6.1, dritter, vierter und fünfter Satz, 6.2, 9, 11, 12 zweiter und dritter Satz und Punkt 14.
19.3. Punkt 6.3 gilt bei Verbrauchergeschäften mit der Maßgabe, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Z 6 KSchG der Verbraucher seine Leistung zurückhalten darf.
19.4. Punkt 8 gilt bei Verbrauchergeschäften nicht für Personenschäden und für Schäden, an zur Bearbeitung übernommenen Sachen.
19.5. Anstelle des Punktes 9 gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
20. Rücktrittsrecht für Konsumenten
Hat ein Vertragspartner als Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (Konsument) seine Vertragserklärung weder in den von uns für unsere geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von uns auf einer Messe oder einem Markt benutzten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag bis zum Zustandekommen des Vertrages oder innerhalb von 14 Tagen nach Zustandekommen des Vertrages vom Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde an den Konsumenten zu laufen, die zumindest unseren Namen und unsere Anschrift, die zur Identifizierung des Vertrages notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages.
Das Rücktrittsrecht steht nicht zu, wenn der Konsument selbst die geschäftliche Verbindung mit uns oder unseren Beauftragten angebahnt hat oder dem Vertragsabschluss keine Besprechung zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform und ist an uns (Post PDA Group GmbH, Rennweg 1, PO Box 199, 6020 Innsbruck, E-Mail office@pdagroup.net) zu richten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der oben genannten Frist abgesendet wird.
Ein Konsument kann Weiters von einem im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung (z.B. per Post, Fax, Internet oder E-Mail) innerhalb von 7 Werktagen nach Vertragsabschluss zurücktreten. Der Samstag gilt nicht als Werktag. Die Rücktrittserklärung ist an uns zu richten und ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb dieser Frist abgesendet wird.
21. Webshop
21.1. Mikrolearnings
Mikrolearnings sind online zur Verfügung gestellte kurze Lerninhalte im Videoformat, die voraufgezeichnet wurden. Der Erwerb des Zugangs zu einem Mikrolearning erfolgt in Form einer schriftlichen Anmeldung per Bestellformular oder E-Mail. Nach Erwerb des Zugangs ist einzig dem Käufer der Zugang zum Mikrolearning erlaubt und jegliche Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte untersagt. Die Inhalte sind ausschließlich für die persönliche Nutzung des Käufers bestimmt.
21.2. Download von E-Books und Whitepapers
E-Books und Whitepapers sind online zur Verfügung gestellte Inhalte in PDF oder E-Book Format, die käuflich oder frei erworben werden können. Der Erwerb dieser erfolgt in Form einer schriftlichen Anmeldung per Bestellformular oder E-Mail. Nach Erwerb des Zugangs ist einzig dem Käufer bzw. bei kostenlosen Download-Dateien dem Erwerber deren Nutzung erlaubt. Jegliche Weitergabe an Dritte ist strengstens untersagt. Die Inhalte sind ausschließlich für die persönliche Nutzung des Käufers/Erwerbers bestimmt.
21.3. Offene Seminare/Webinare
Offene Seminare/Webinare sind solche, die auf unserer Website oder in Anzeigen öffentlich ausgeschrieben werden. Anmeldungen müssen schriftlich per Bestellformular oder per E-Mail erfolgen. Die Buchung wird schriftlich bestätigt.
Stornierungen, die über das Rücktrittsrecht für Konsumenten hinausgehen, müssen schriftlich erfolgen. Bei Abmeldung bis 10 Arbeitstage vor Seminar-/ Webinarbeginn behält die PDA Group GmbH eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 80,00 ein. Bei Nichterscheinen oder Absage kürzer als 10 Arbeitstage vor Seminar-/Webinarbeginn berechnet die PDA Group GmbH die volle Teilnahmegebühr. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die Webinar-/Seminarteilnahme ist jederzeit an Dritte Personen kostenlos übertragbar.
Inhalt und Ablauf des Seminar- oder Webinarprogramms sowie der Einsatz der Trainer können unter Wahrung des Gesamtcharakters des Seminars/Webinars geringfügig geändert werden. Dies berechtigt den Teilnehmer weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages. Im Preis nicht inbegriffen sind Kosten für Übernachtung, An- und Abreise sowie Verpflegung, sofern nicht ausdrücklich vertraglich anders vereinbart.
Wir behalten uns das Recht vor, offene Seminare/Webinare bei zu geringer Teilnehmerzahl (üblicherweise weniger als 8 Teilnehmer) bis 10 Arbeitstage vor deren Beginn abzusagen. Bei Ausfall des Seminars/Webinars durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars/Webinar. In diesem Fall wird der Seminar-/Webinarpreis zurückbezahlt. Der Anspruch auf Ersatz allfälliger Reise